Widerrufsbelehrung für Shops

Dem Verbraucher steht bei Fernabsatzverträgen ein befristetes, gesetzliches Widerrufsrecht zu. Der Unternehmer ist dazu verpflichtet, den Verbraucher über sein Widerrufsrecht mit der Widerrufsbelehrung zu infomieren. Die Widerrufsbelehrung muss in Textform erfolgen. Dies kann per Fax, Post, eMail, CD-ROM oder Diskette sein. Der Zugang der Widerrufsbelehrung setzt die Widerrufsfrist in Gang. Sollte der Unternehmer seiner Pflicht zur Widerrufsbelehrung Shop gar nicht oder nur unvollständig nachkommen, kann der Kunde ohne Angabe von Gründen, von dem bereits geschlossenen Vertrag zurück treten. Aus der Widerrufsbelehrung muss deutlich hervorgehen an wen der Widerruf erfolgen muss (ladungsfähige Anschrift), wann die Frist beginnt und welche Rechtsfolgen sie hat. Die Widerrufsbelehrung muss deutlich zu erkennen sein und darf auch nicht nur Bestandteil der AGB sein, auch dann nicht, wenn der Texte in irgendeiner Form gekennzeichnet wäre (kursiv oder fett gedruckt). Sollte die Widerrufsbelehrung fehlen oder unvollständig sein, würde das einen Verstoss gegen das Wettbewerbsrecht darstellen.

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